KfW Zuschuss 455-E für Einbruchschutz von Haustüren, Fenster, Rollläden im Bestand

KfW Zuschuss 455-E für Einbruchschutz von Haustüren, Fenster, Rollläden im Bestand

Dieses Förderprogramm gibt es nicht mehr. Dafür gibt es eine neue Förderung von der BaFa oder Abschreibungen beim Finanzamt.

Das Sichern des Eigenheims oder der eigenen Wohnung vor Einbrechern hat für viele Haus- und Wohnungsbesitzer angesichts weiter steigender Einbruchszahlen nach wie vor eine große Bedeutung

Denn das Eindringen Fremder in die eigenen vier Wände stellt verständlicherweise ein Horrorszenario dar. Von den Schäden durch Verlust von Geld und Wertgegenständen, im schlimmsten Fall sogar Vandalismus, ganz zu schweigen.

Einbruchschutz-Maßnahmen werden gefördert

Wie so oft ist die Investition in präventive Maßnahmen, wie bspw. in die Auf- oder Ausrüstung von Haustüren- und/oder Fenstern mit einbruchhemmenden Beschlägen, sehr sinnvoll.

Solche und andere Einbruchschutz-Maßnahmen werden seit längerem von der KfW mit Zuschüssen und vergünstigten Krediten gefördert. Im Falle eines Zuschusses gibt es also bares Geld vom Staat für eine einbruchhemmende Investition geschenkt.

Bis zu 1.600 Euro Zuschuss für Einbruchschutz-Maßnahmen in Bestandsgebäuden


Beim Zuschuss-Programm 455-E der KfW für Einbruchschutz-Maßnahmen gibt es bis zu 1.600 Euro Zuschuss, hier die wichtigsten Fakten in Kürze:



  • Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen

  • Es werden bis zu 1.600 Euro Zuschuss gewährt

  • Einen Antrag kann stellen, wer mindestens 500 Euro investiert

  • Bis 1.000 Euro werden 20% der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag gefördert

  • Liegen die förderfähigen Investitionskosten über 1.000 Euro, werden die ersten 1.000 Euro mit 20% und die restlichen förderfähigen Investitionskosten mit 10% bezuschusst


KfW-Förderkonditionen für Einbruchschutz im tabellarischen Überblick


Die nachstehende Tabelle soll einen Überblick über die wichtigsten Kriterien des KfW-Zuschusses 455-E geben. Alle Informationen sind direkt bei der KfW, siehe Links unten, oder bei unseren Förderberatern erhältlich.


ProgrammTypExperte
erforderlich
Was wird gefördertWer wird gefördertWer/was wird
nicht gefördert
Zuschuss-
höhe
Zuschuss-
grenzen
455-E Altersgerecht Umbauen - EinbruchschutzZuschussnein

  • den Einbau einbruch­hemmender Haus- und Wohnungs­eingangs­türen. Förderfähig sind Türen ab Wider­stands­klasse RC2 nach DIN EN 1627

  • Einbau von Nachrüst­systemen für Haus- und Wohnungs­eingangstüren

  • Einbau von Nachrüst­Systemen für Fenster, Balkon- und Terassentüren sowie einbruch­hemmender Gitter und Rollläden

  • den Einbau von Einbruchs- und Überfall­melde­anlagen nach DIN EN 50131 Grad 2 oder besser

  • Baugebundene Assistenzsystem


PrivatpersonenFerienhäuser- und Wohnungen, gewerblich genutzte Flächen und Gebäude, Pflege- und AltenwohnheimeBis 1.000 Euro: 20%
darüberhinaus: 10%
Mindestens 500 Euro pro Antrag, bis max. 15.000 Euro pro Wohnung

Quelle: KfW, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Zuschuss 455-E, Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss - Einbruchschutz.


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